Kurz erklärt

  • Pflegegeld wird ausgezahlt, wenn die Pflege überwiegend privat organisiert ist.
  • Es steht ab Pflegegrad 2 zur Verfügung, gestaffelt nach Pflegegrad.
  • Kombination mit Pflegesachleistungen (Pflegedienst) ist möglich.

Einzelne mit Prüfzeichen markierte Beträge und Fristen unterliegen regelmäßigen gesetzlichen Anpassungen. Stand der Inhalte: 16. September 2026. Diese Werte sind vor Veröffentlichung fachlich zu prüfen und zu aktualisieren.

Was ist Pflegegeld?

Pflegegeld ist eine monatliche Geldleistung, die die Pflegekasse auszahlt, wenn die pflegebedürftige Person überwiegend zu Hause durch Angehörige oder andere nahestehende Personen gepflegt wird, statt einen ambulanten Pflegedienst mit der kompletten Grundpflege zu beauftragen. Die Empfängerin oder der Empfänger des Pflegegelds ist die pflegebedürftige Person selbst; sie entscheidet frei, wie das Geld eingesetzt wird – häufig als Anerkennung für die Pflegeperson.

Wie hoch ist das Pflegegeld?

Die Höhe des Pflegegelds richtet sich nach dem Pflegegrad:

Pflegegrad Pflegegeld / Monat Pflegesachleistung / Monat Entlastungsbetrag / Monat
1 131 €
2 332 € 761 € 131 €
3 573 € 1.432 € 131 €
4 765 € 1.778 € 131 €
5 947 € 2.200 € 131 €

Referenzwerte, Stand: 2024 – vor Veröffentlichung fachlich zu prüfen und zu aktualisieren.

Pflegegeld mit Pflegesachleistungen kombinieren

Wird die Pflege teils von Angehörigen und teils von einem ambulanten Pflegedienst übernommen, lässt sich Pflegegeld anteilig mit Pflegesachleistungen kombinieren – die sogenannte Kombinationsleistung. Wird beispielsweise nur die Hälfte der möglichen Pflegesachleistung durch den Pflegedienst genutzt, wird die andere Hälfte als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt.

Beispiel Kombinationsleistung

Eine Familie nutzt 60 % der monatlichen Pflegesachleistung für den Einsatz eines ambulanten Pflegedienstes. Für die verbleibenden 40 % erhält die pflegebedürftige Person anteiliges Pflegegeld – als Ausgleich für die von den Angehörigen selbst übernommene Pflege.

Wie und wann wird Pflegegeld ausgezahlt?

Pflegegeld wird monatlich im Voraus auf das Konto der pflegebedürftigen Person überwiesen. Voraussetzung ist die fortlaufende Sicherstellung der Pflege; die Pflegekasse kann in bestimmten Abständen einen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI verlangen, um die Qualität der häuslichen Pflege zu prüfen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Pflegegeld steht ab Pflegegrad 2 zur Verfügung, wenn Angehörige die Pflege übernehmen.
  • Die Höhe ist nach Pflegegrad gestaffelt.
  • Kombination mit Pflegesachleistungen (Pflegedienst) ist als Kombinationsleistung möglich.
  • Auszahlung erfolgt monatlich im Voraus an die pflegebedürftige Person.

Häufige Fragen zu diesem Thema

Nein, Pflegegeld ist grundsätzlich steuerfrei, solange es zweckgebunden für die Sicherstellung der Pflege verwendet wird.

Während eines Krankenhausaufenthalts wird das Pflegegeld in der Regel für einen begrenzten Zeitraum weitergezahlt; danach ruht der Anspruch bis zur Entlassung.

Nein, klassisches Pflegegeld steht erst ab Pflegegrad 2 zur Verfügung. Bei Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag genutzt werden.

Quellen & weiterführende Regelungen

  • § 37 SGB XI – Pflegegeld
  • § 36 SGB XI – Pflegesachleistung
  • § 38 SGB XI – Kombinationsleistung
  • § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
  • GKV-Spitzenverband – Übersicht der Leistungsbeträge der Pflegeversicherung
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