Kurz erklärt

  • Grundpflege umfasst Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Ausscheidung.
  • Sie wird über die Pflegeversicherung finanziert – Voraussetzung ist ein Pflegegrad.
  • Sie kann durch Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst erbracht werden.

Was gehört zur Grundpflege?

Zur Grundpflege zählen alle Unterstützungsleistungen bei den elementaren Verrichtungen des täglichen Lebens:

  • Körperpflege: Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Rasur
  • Ernährung: Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, mundgerechte Zubereitung
  • Mobilität: Unterstützung beim Aufstehen, Gehen, Lagern und Transfer
  • Ausscheidung: Unterstützung bei Toilettengängen und Inkontinenzversorgung

Wer führt Grundpflege durch?

Grundpflege kann sowohl von Angehörigen als auch von Pflegehilfskräften und examiniertem Pflegefachpersonal eines ambulanten Pflegedienstes übernommen werden. Anders als bei der Behandlungspflege ist keine spezielle medizinische Qualifikation vorgeschrieben, wohl aber pflegefachliches Wissen für eine sichere und schonende Durchführung.

Wie wird Grundpflege finanziert?

Grundpflege wird über die Pflegesachleistung (bei Einsatz eines Pflegedienstes) oder über Pflegegeld (bei Pflege durch Angehörige) aus der Pflegeversicherung finanziert. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad ab Stufe 2. Details zu den Beträgen finden Sie in den Ratgebern Pflegesachleistungen und Pflegegeld.

Abgrenzung zur Behandlungspflege

Grundpflege unterscheidet sich von der Behandlungspflege dadurch, dass sie alltägliche, nicht-medizinische Unterstützung umfasst und über die Pflegeversicherung finanziert wird. Behandlungspflege hingegen umfasst medizinische Maßnahmen auf ärztliche Verordnung und wird über die Krankenversicherung abgerechnet. In der Praxis werden beide oft gemeinsam durch denselben ambulanten Pflegedienst erbracht.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Grundpflege = Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Ausscheidung.
  • Finanzierung über Pflegesachleistung oder Pflegegeld – Pflegegrad erforderlich.
  • Durchführung durch Angehörige oder Pflegedienst möglich.
  • Abzugrenzen von der medizinischen Behandlungspflege.

Häufige Fragen zu diesem Thema

Ja, für die Finanzierung über Pflegesachleistung oder Pflegegeld ist ein anerkannter Pflegegrad (in der Regel ab Pflegegrad 2) erforderlich.

Ja, viele Angehörige übernehmen die Grundpflege selbst und erhalten dafür Pflegegeld. Eine Kombination mit punktueller Unterstützung durch einen Pflegedienst ist ebenfalls möglich.

Quellen & weiterführende Regelungen

  • § 36 SGB XI – Pflegesachleistung
  • § 37 SGB V – Häusliche Krankenpflege (Behandlungspflege)
  • § 39a / § 45b SGB XI – Entlastungsleistungen im Alltag
  • GKV-Spitzenverband – Richtlinien zur häuslichen Krankenpflege
  • Bundesministerium für Gesundheit – Ratgeber Pflege
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