Kurz erklärt

  • Die Kosten richten sich nach Leistungsumfang, Einsatzhäufigkeit und Pflegegrad.
  • Die Pflegekasse übernimmt einen Teil über die Pflegesachleistung.
  • Reicht der Betrag nicht aus, entsteht ein individueller Eigenanteil.

Einzelne mit Prüfzeichen markierte Beträge und Fristen unterliegen regelmäßigen gesetzlichen Anpassungen. Stand der Inhalte: 16. September 2026. Diese Werte sind vor Veröffentlichung fachlich zu prüfen und zu aktualisieren.

Wie setzen sich die Kosten zusammen?

Ambulante Pflegedienste rechnen ihre Leistungen meist über sogenannte Leistungskomplexe ab – feste Pakete für bestimmte Tätigkeiten wie „kleine Morgentoilette“ oder „Medikamentengabe“ – oder nach tatsächlichem Zeitaufwand. Die genauen Preise können je nach Anbieter und Region variieren.

Zusätzlich zur Grundpflege können Behandlungspflege (über die Krankenkasse) und hauswirtschaftliche Leistungen (häufig über den Entlastungsbetrag) separat abgerechnet werden.

Was übernimmt die Pflegekasse?

Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse die Kosten für Grundpflege im Rahmen der Pflegesachleistung bis zu einem monatlichen Höchstbetrag:

Pflegegrad Pflegegeld / Monat Pflegesachleistung / Monat Entlastungsbetrag / Monat
1 131 €
2 332 € 761 € 131 €
3 573 € 1.432 € 131 €
4 765 € 1.778 € 131 €
5 947 € 2.200 € 131 €

Referenzwerte, Stand: 2024 – vor Veröffentlichung fachlich zu prüfen und zu aktualisieren.

Wie berechnet sich der Eigenanteil?

Übersteigt der vereinbarte Leistungsumfang den monatlichen Höchstbetrag der Pflegesachleistung, muss die Differenz privat getragen werden. Auch rein hauswirtschaftliche Leistungen außerhalb des Entlastungsbetrags gehen in der Regel zulasten des Eigenanteils.

Beispielrechnung (vereinfacht)

Bei Pflegegrad 3 stehen bis zu 1.432 € Pflegesachleistung pro Monat zur Verfügung. Kostet der vereinbarte Leistungsumfang beim gewählten Pflegedienst monatlich 1.700 €, verbleibt ein Eigenanteil von rund 268 € – zusätzlich nutzbar ist der separate Entlastungsbetrag für hauswirtschaftliche Unterstützung.

Kosten verschiedener Pflegedienste vergleichen

Es lohnt sich, vor der Entscheidung mit mehreren Pflegediensten zu sprechen und sich den Leistungs- und Preiskatalog erklären zu lassen. Neben dem Preis spielen auch Verfügbarkeit, Erreichbarkeit und persönliche Passung eine wichtige Rolle. PflegeRegional stellt auf Wunsch den Kontakt zu einem regionalen Pflegepartner in Willich her.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Kosten hängen von Leistungsumfang, Häufigkeit und Pflegegrad ab.
  • Die Pflegekasse übernimmt einen Teil über die Pflegesachleistung.
  • Reicht der Betrag nicht, entsteht ein individueller Eigenanteil.
  • Ein Vergleich mehrerer Anbieter lohnt sich vor der Entscheidung.

Häufige Fragen zu diesem Thema

Bei Pflegegrad 2 stehen monatlich bis zu 761 € Pflegesachleistung zur Verfügung. Reicht dieser Betrag nicht, entsteht ein Eigenanteil; zusätzlich kann der Entlastungsbetrag von 131 € genutzt werden.

Pflegedienste haben in der Regel eigene, mit den Pflegekassen verhandelte Vergütungssätze für Leistungskomplexe – diese können sich je nach Anbieter und Region leicht unterscheiden.

Teilweise berechnen Pflegedienste Wegepauschalen; diese sind meist bereits in den Leistungskomplexen enthalten, können je nach Anbieter aber variieren.

Quellen & weiterführende Regelungen

  • § 37 SGB XI – Pflegegeld
  • § 36 SGB XI – Pflegesachleistung
  • § 38 SGB XI – Kombinationsleistung
  • § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
  • GKV-Spitzenverband – Übersicht der Leistungsbeträge der Pflegeversicherung
Hilfe vor Ort

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