- Das Entlassmanagement des Krankenhauses unterstützt beim Übergang nach Hause.
- Ein Pflegegrad-Antrag sollte möglichst frühzeitig gestellt werden.
- Ambulante Pflegedienste können oft kurzfristig einspringen.
Was ist das Entlassmanagement?
Krankenhäuser sind gesetzlich verpflichtet, ein strukturiertes Entlassmanagement anzubieten: Ein interdisziplinäres Team unterstützt dabei, den Übergang in die weitere Versorgung – etwa häusliche Pflege, Kurzzeitpflege oder eine Anschlussheilbehandlung – zu organisieren. Dazu gehört auch die Ausstellung notwendiger Verordnungen, etwa für Behandlungspflege oder Hilfsmittel.
Sprechen Sie das Entlassmanagement möglichst frühzeitig während des stationären Aufenthalts an, um genügend Vorlaufzeit für die Organisation zu haben.
Pflegegrad nach dem Krankenhausaufenthalt
Zeichnet sich ab, dass nach der Entlassung dauerhaft Unterstützung benötigt wird, sollte umgehend ein Pflegegrad beantragt werden. Das Antragsdatum sichert den späteren Leistungsanspruch rückwirkend – die Begutachtung kann parallel zur weiteren Versorgung stattfinden.
Versorgung bis zur Bewilligung des Pflegegrads
Bis der Pflegegrad bewilligt ist, kann bereits Unterstützung in Anspruch genommen werden: Behandlungspflege über die Krankenkasse (unabhängig vom Pflegegrad) sowie in bestimmten Fällen Krankenhausvermeidungspflege. Auch eine kostenfreie Pflegeberatung nach § 7a SGB XI kann schon vor der Bewilligung in Anspruch genommen werden.
Praxistipp
Nehmen Sie bereits während des Krankenhausaufenthalts Kontakt zu einem ambulanten Pflegedienst auf, damit die Versorgung möglichst nahtlos am Entlasstag beginnen kann. In Willich und Umgebung vermittelt PflegeRegional den Kontakt zu einem regionalen Pflegepartner.
Checkliste: Was vor der Entlassung zu klären ist
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1
Entlassmanagement einbinden
Sprechen Sie frühzeitig mit dem Sozialdienst oder Entlassmanagement der Klinik.
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2
Pflegegrad beantragen
Stellen Sie – falls noch nicht geschehen – umgehend den Antrag bei der Pflegekasse.
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3
Verordnungen klären
Lassen Sie sich notwendige Verordnungen für Behandlungspflege und Hilfsmittel ausstellen.
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4
Pflegedienst kontaktieren
Nehmen Sie frühzeitig Kontakt zu einem ambulanten Pflegedienst auf, um den Start der Versorgung zu planen.
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5
Wohnsituation prüfen
Klären Sie, ob wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie Haltegriffe oder ein Pflegebett notwendig sind.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Das Entlassmanagement des Krankenhauses unterstützt beim Übergang nach Hause.
- Ein Pflegegrad-Antrag sollte frühzeitig gestellt werden – Leistungen gelten rückwirkend.
- Behandlungspflege ist auch ohne Pflegegrad über die Krankenkasse zugänglich.
- Ein früher Kontakt zum Pflegedienst erleichtert einen nahtlosen Start der Versorgung.
Häufige Fragen zu diesem Thema
Quellen & weiterführende Regelungen
- § 39 SGB V – Krankenhausbehandlung, Entlassmanagement
- § 37 SGB V – Häusliche Krankenpflege
- § 7a SGB XI – Pflegeberatung
- Bundesministerium für Gesundheit – Ratgeber Pflege
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PflegeRegional / Willich verbindet verständliches Pflegewissen mit konkreter Hilfe vor Ort. Wir stellen auf Wunsch den Kontakt zu einem regionalen Pflegedienst in Willich her.