Kurz erklärt

  • Das Entlassmanagement des Krankenhauses unterstützt beim Übergang nach Hause.
  • Ein Pflegegrad-Antrag sollte möglichst frühzeitig gestellt werden.
  • Ambulante Pflegedienste können oft kurzfristig einspringen.

Was ist das Entlassmanagement?

Krankenhäuser sind gesetzlich verpflichtet, ein strukturiertes Entlassmanagement anzubieten: Ein interdisziplinäres Team unterstützt dabei, den Übergang in die weitere Versorgung – etwa häusliche Pflege, Kurzzeitpflege oder eine Anschlussheilbehandlung – zu organisieren. Dazu gehört auch die Ausstellung notwendiger Verordnungen, etwa für Behandlungspflege oder Hilfsmittel.

Sprechen Sie das Entlassmanagement möglichst frühzeitig während des stationären Aufenthalts an, um genügend Vorlaufzeit für die Organisation zu haben.

Pflegegrad nach dem Krankenhausaufenthalt

Zeichnet sich ab, dass nach der Entlassung dauerhaft Unterstützung benötigt wird, sollte umgehend ein Pflegegrad beantragt werden. Das Antragsdatum sichert den späteren Leistungsanspruch rückwirkend – die Begutachtung kann parallel zur weiteren Versorgung stattfinden.

Versorgung bis zur Bewilligung des Pflegegrads

Bis der Pflegegrad bewilligt ist, kann bereits Unterstützung in Anspruch genommen werden: Behandlungspflege über die Krankenkasse (unabhängig vom Pflegegrad) sowie in bestimmten Fällen Krankenhausvermeidungspflege. Auch eine kostenfreie Pflegeberatung nach § 7a SGB XI kann schon vor der Bewilligung in Anspruch genommen werden.

Praxistipp

Nehmen Sie bereits während des Krankenhausaufenthalts Kontakt zu einem ambulanten Pflegedienst auf, damit die Versorgung möglichst nahtlos am Entlasstag beginnen kann. In Willich und Umgebung vermittelt PflegeRegional den Kontakt zu einem regionalen Pflegepartner.

Checkliste: Was vor der Entlassung zu klären ist

  1. 1

    Entlassmanagement einbinden

    Sprechen Sie frühzeitig mit dem Sozialdienst oder Entlassmanagement der Klinik.

  2. 2

    Pflegegrad beantragen

    Stellen Sie – falls noch nicht geschehen – umgehend den Antrag bei der Pflegekasse.

  3. 3

    Verordnungen klären

    Lassen Sie sich notwendige Verordnungen für Behandlungspflege und Hilfsmittel ausstellen.

  4. 4

    Pflegedienst kontaktieren

    Nehmen Sie frühzeitig Kontakt zu einem ambulanten Pflegedienst auf, um den Start der Versorgung zu planen.

  5. 5

    Wohnsituation prüfen

    Klären Sie, ob wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie Haltegriffe oder ein Pflegebett notwendig sind.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Das Entlassmanagement des Krankenhauses unterstützt beim Übergang nach Hause.
  • Ein Pflegegrad-Antrag sollte frühzeitig gestellt werden – Leistungen gelten rückwirkend.
  • Behandlungspflege ist auch ohne Pflegegrad über die Krankenkasse zugänglich.
  • Ein früher Kontakt zum Pflegedienst erleichtert einen nahtlosen Start der Versorgung.

Häufige Fragen zu diesem Thema

Je nach Kapazität oft innerhalb weniger Tage – ein früher Kontakt, idealerweise schon während des Klinikaufenthalts, erhöht die Chance auf einen nahtlosen Start.

Behandlungspflege kann unabhängig vom Pflegegrad über die Krankenkasse abgerechnet werden. Für Grundpflege über Pflegesachleistungen ist die Bewilligung Voraussetzung, die Leistungen gelten dann aber rückwirkend ab Antragstellung.

Quellen & weiterführende Regelungen

  • § 39 SGB V – Krankenhausbehandlung, Entlassmanagement
  • § 37 SGB V – Häusliche Krankenpflege
  • § 7a SGB XI – Pflegeberatung
  • Bundesministerium für Gesundheit – Ratgeber Pflege
Hilfe vor Ort

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