Kurz erklärt

  • Hauswirtschaftliche Hilfe umfasst Reinigung, Wäsche, Einkaufen und ähnliche Alltagsaufgaben.
  • Finanzierung häufig über den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich.
  • Anbieter sind ambulante Pflegedienste und anerkannte Alltagsbegleiter.

Einzelne mit Prüfzeichen markierte Beträge und Fristen unterliegen regelmäßigen gesetzlichen Anpassungen. Stand der Inhalte: 16. September 2026. Diese Werte sind vor Veröffentlichung fachlich zu prüfen und zu aktualisieren.

Welche Aufgaben gehören zur hauswirtschaftlichen Hilfe?

Zur hauswirtschaftlichen Hilfe zählen unter anderem Wohnungsreinigung, Wäschepflege, Einkaufen, Kochen und Unterstützung bei der Organisation des Haushalts. Diese Leistungen sind besonders für Menschen wichtig, die zwar im Alltag noch relativ selbstständig sind, körperliche Haushaltsarbeiten aber nicht mehr allein bewältigen können.

Wie wird hauswirtschaftliche Hilfe finanziert?

Der wichtigste Finanzierungsbaustein ist der Entlastungsbetrag von monatlich 131 €, der allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zusteht und gezielt für qualitätsgesicherte Alltagsunterstützung eingesetzt werden kann. Nicht genutzte Beträge lassen sich innerhalb bestimmter Fristen ins Folgejahr übertragen. Mehr dazu im Ratgeber Entlastungsbetrag.

Teilweise lassen sich hauswirtschaftliche Tätigkeiten auch im Rahmen der Pflegesachleistung abrechnen, wenn sie im engen Zusammenhang mit der pflegerischen Versorgung stehen.

Anbieter für hauswirtschaftliche Hilfe finden

Viele ambulante Pflegedienste bieten hauswirtschaftliche Unterstützung als Teil ihres Leistungsangebots an. Daneben gibt es spezialisierte, nach Landesrecht anerkannte Alltagsbegleiter und Betreuungsdienste. Wer in Willich auf der Suche nach einem passenden Anbieter ist, kann über PflegeRegional Kontakt zu einem regionalen Pflegepartner aufnehmen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Hauswirtschaftliche Hilfe umfasst Reinigung, Wäsche, Einkaufen und Kochen.
  • Finanzierung vor allem über den Entlastungsbetrag (131 € / Monat).
  • Anbieter: ambulante Pflegedienste und anerkannte Alltagsbegleiter.

Häufige Fragen zu diesem Thema

Ja, der Entlastungsbetrag steht bereits ab Pflegegrad 1 zur Verfügung und kann für hauswirtschaftliche Unterstützung genutzt werden.

Nicht genutzte Beträge können innerhalb bestimmter Fristen ins Folgejahr übertragen werden – Details regelt die jeweilige Pflegekasse.

Quellen & weiterführende Regelungen

  • § 36 SGB XI – Pflegesachleistung
  • § 37 SGB V – Häusliche Krankenpflege (Behandlungspflege)
  • § 39a / § 45b SGB XI – Entlastungsleistungen im Alltag
  • GKV-Spitzenverband – Richtlinien zur häuslichen Krankenpflege
  • Bundesministerium für Gesundheit – Ratgeber Pflege
Hilfe vor Ort

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